CH: VidexEC per 1. Oktober kassenpflichtig

In Europa ist ddI als Kautablette seit dem 3. Juni 1999 zur einmaltäglichen Einnahme  zugelassen. 

Am 24. Februar 2000 hat die französische Zulassungsbehörde eine neue Formulierung von Didanosin (VidexEC) zugelassen; die europäische EMEA folgte  im September 2000 und die amerikanische Food and Drug Administration (FDA) im November 2000.

Die neue Kapsel enthält magensaft-resistentes (sog. "enteric coated") ddI womit die bisher notwendige Zugabe von Puffer zum Schutz vor einer Zersetzung durch die im Magensaft enthaltene Salzsäure entfällt. Dies bedeutet, dass eine über 60 kg schwere Person anstelle der bisher notwendigen 4 Kautabletten à 100mg  Wirksubstanz lediglich noch 1 Kapsel à 400mg einnehmen muss und vor allem Puffer-bedingte Nebenwirkungen wie Durchfall nicht oder weniger häufig auftreten sollten. Wie die Kautabletten muss auch die Kapsel nüchtern eingenommen werden und das Risiko von Wirkstoff-bedingten Nebenwirkungen [z.B. einer Entzündung der Bauchspeicheldrüse (Pankreatitis)] bleibt unverändert.


In der Schweiz ist einmaltägliche Dosierung von ddI bisher von der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmitel (IKS) nicht zugelassen. 

Registriert und seit dem 1. Oktober 2001 neu auch kassenpflichtig sind deshalb lediglich magensaft-resistente Videx® -Kapseln à 125mg (für Personen unter 60 kg) und 250mg (für Personen über 60 kg)  zur 2x täglichen Einnahme (2 x 1 Kapsel pro Tag nüchtern).  Wer ddI weiterhin einmal täglich einnehmen möchte, muss deshalb zur Zeit in der Schweiz  zwei Kapseln (1 x 2 Kapseln pro Tag nüchtern) einnehmen.


 

Dr. med. Markus Flepp
1.10.2001