Trizivir® kassenpflichtig per 1. Juli 2001

Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) hat Trizivir® per 1. Juli 2001 in die Spezialitätenliste aufgenommen und damit für kassenpflichtig erklärt.

Bei Trizivir® handelt es sich um ein Kombinationspräparat der Substanzen Abacavir (300mg, Ziagen®), Lamivudin (150mg 3TC®) und Zidovudin (300 mg Retrovir-AZT®). Pro Tag werden unabhängig von einer Mahlzeit 2 x 1 Tablette eingenommen.

Für Menschen die wegen Ihrer HIV-Infektion eine Behandlung mit Abacavir und Combivir® (= 3TC+AZT) allein oder in Kombination mit weiteren Substanzen durchführen reduziert sich daduch die einzunehmende Tablettenzahl um 2 Tabletten pro Tag.
 

15.06.01 Markus Flepp