Diensttauglichkeit
in der Schweizer Armee und Infektionskrankheiten
Auszug aus den medizinischen Richtlinien für die Beurteilung der Diensttauglichkeit von Stellungspflichtigen und Angehörigen der Armee sowie für die Beurteilung von Angehörigen des Zivilschutzes VBS, Generalstab, Untergruppe Sanität,
Schweizerische Ärztezeitung 2008;89:1578-83. Neuerungen im Vergleich zu 1999 kursiv hervorgehoben. Anmerkungen
von hiv.ch
Virale Hepatitis
Patienten mit abgeheilter Hepatitis A
sind tauglich.
Die übrigen Hepatitisformen werden
individuell, gemäss fachärztlichem Zeugnis beurteilt.
HIV/AIDS
HIV-positive der Klasse A1**, die nicht medikamentös therapiert werden, können MD-tauglich erklärt werden. Wird
jedoch eine medikamentöse Therapie benötigt, so ist für
Stellungspflichtige und Rekruten*** der Untauglichkeitsentscheid für MD, nicht aber für SD zwingend vorgeschrieben.
Bei Ausexerzierten*** ist neu eine MD-Untauglichkeit empfohlen (bisher MD-tauglich); aufgrund
eines Facharztzeugnisses und bei Vorliegen einer guten therapeutischen
Compliance sind Ausnahmen möglich, wenn eine entsprechende
militärische Funktion gefunden werden kann.
HIV-infizierte der Klasse C (AIDS-Patienten)**** sind sowohl für MD wie auch SD zwingend untauglich. Bei Zwischenformen der HIV-Stadien (nicht A1 und nicht C) sind die betroffenen Stellungspflichtigen und Rekruten zwingend MD- und empfohlen SD-untauglich. Empfohlen MD-untauglich ist auch der Entscheid für Ausexerzierte.
Anmerkungen * bei vorgegebenem zwingendem
Entscheid ist der Vorsitzende der medizinischen Untersuchungskommission
(UC), der über die Diensttauglichkeit letztlich entscheidet, verpflichtet,
den Richtlinien Folge zu leisten.
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